Landgericht verurteilt Mutter wegen Misshandlung ihres Sohns – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Landgericht Hildesheim hat eine Mutter wegen der schweren Misshandlung ihres siebenjährigen Sohnes zum zweiten Mal verurteilt. Sie erhielt eine Gesamtstrafe von drei Jahren und vier Monaten Haft. Diese Gesamtstrafe ergibt sich durch ein bereits bestehendes rechtskräftiges Urteil und eine Einzelstrafe, die nun noch hinzukommt. Der zweite Prozess war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) Ende 2021 einen Teil des ursprünglichen Urteils aus dem Juni des gleichen Jahres beanstandet hatte.

Die Sarstedterin, die derzeit im Gefängnis sitzt, hatte dem Sohn während des ersten Corona-Lockdowns nach Gerichtsangaben über Monate zu wenig zu essen gegeben, so dass er im Juni 2020 nur noch 13,8 Kilogramm wog, und war dafür im Juni zu einer Einzelstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Ihre Gesamtstrafe betrug damals drei Jahre und neun Monate - dabei ging es auch um Misshandlungen ihres heute erwachsenen älteren Sohnes. Der BGH hatte das Urteil auf Revision der Angeklagten hin in diesen Punkten aufgehoben. Das jetzt ergangene neue Urteil des Landgerichts, das die Gesamtstrafe gegenüber dem ersten Prozess also um fünf Monate verkürzt, ist noch nicht rechtskräftig.

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