Oberlandesgericht erklärt Tiere zu Mitgeschöpfen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Niedersächsische Oberlandesgericht in Celle hat in einem Urteil mit möglicherweise weitreichenden Folgen Tiere als Mitgeschöpfe bezeichnet. Es ging in dem Fall um ein Pferd, das von einem Hund von seiner Koppel bis in einen nahen Ort verfolgt worden war - der 24 Jahre alte Wallach stürzte dabei mehrfach und verletzte sich schwer. Seine Behandlung inklusive Operation kostete 14.000 Euro, wohingegen ein Gutachter den wirtschaftlichen Wert des Tieres nur auf 300 Euro festgesetzt hatte.

Die Hundehalterin sollte laut dem Landgericht Verden die 14.000 Euro zahlen, wogegen sie Berufung einlegte - diese scheiterte nun vor dem Oberlandesgericht. Das OLG teilte mit, Tiere seien als Mitgeschöpfe zu betrachten und dürften nicht nur nach rein wirtschaftlichen Kriterien betrachtet werden. Vielmehr seien sämtliche Umstände abzuwägen, unter anderem die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tieres und die Beziehung des Halters zu ihm. Der Kläger hatte das Pferd kurz nach dessen Geburt gekauft und auf ihm Reiten gelernt.

Die Halterin muss außerdem auch den gesamten weiteren Schaden ersetzen, der bei der Verfolgungsjagd entstanden war. Zwar sei der Schaden auch auf den Fluchtinstinkt des Pferdes zurückzuführen, doch sei das Pferd nicht nur kurz erschrocken und dann weggelaufen - vielmehr habe der Hund den Wallach über die Koppel, über den Weidezaun und weiter auf der Straße bis in die nächste Ortschaft „auf das Äußerste“ getrieben. Daher überwiege die vom Hund ausgehende Gefahr den „eigenen Verursachungsbeitrag“ des Pferdes deutlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

230226.fx

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