Mit dem April beginnt der Leinenzwang in freier Natur – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ab Samstag nächster Woche - also dem 1. April - gilt in der freien Natur generell wieder ein Leinenzwang für Hunde. Darauf weisen verschiedene Kommunen und auch Naturschutzorganisationen hin. So schreibt etwa die Stadt Sarstedt, Verstöße gegen die Anleinpflicht könnten mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Hintergrund ist, dass wild lebende Tiere im Frühling ihren Nachwuchs möglichst ungestört zur Welt bringen sollen. Auch wenn längst nicht alle Hunde solche Tiere lang verfolgten, würden jedes Jahr viele Jungtiere verenden, weil sie danach nicht mehr von ihren Eltern angenommen würden oder weil Nester von Bodenbrütern dann auskühlten und damit nicht mehr nutzbar seien. Die per Gesetz festgeschriebene „allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit“ endet am 15. Juli. Ausgenommen vom Leinenzwang sind rechtmäßig eingesetzte Jagdhunde, Diensthunde etwa von Polizei oder Rettungsdiensten sowie ausgebildete Blindenführhunde.

Der Naturschutzbund NABU hat auch die Menschen dazu aufgerufen, sich in der Brut- und Setzzeit in der Natur besonders rücksichtsvoll zu verhalten.

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