Sarstedt sucht noch Jugendschöffen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Stadt Sarstedt hat die Bewerbungsfrist für die Jugendschöffenwahl bis diesen Mittwoch verlängert. Wie es in einer Mitteilung heißt, werden dabei Vorschlagslisten durch den Jugendhilfeausschuss aufgestellt, Ansprechpartnerin zur Jugendschöffenwahl bzw. zur Bewerbung bei der Stadt Sarstedt ist Vivien Becker (Tel.: 05066 805 28, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Jugendschöffinnen und -schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse, es gibt aber eine Reihe anderer Voraussetzungen, etwa die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 26 Jahren und Erfahrung in der Jugenderziehung. Weitere Informationen gibt es bei der Stadt Sarstedt (Kontakt oben) oder unter www.schoeffenwahl.de.

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