Aggressive Hunde sollen Rehabilitationsmöglichkeit bekommen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Durch Aggressivität aufgefallene Hunde sollen in Niedersachsen künftig die Möglichkeit einer "Rehabilitation" bekommen. Das teilt heute die Landesregierung mit: Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei nun zur Beteiligung durch die entsprechenden Verbände freigegeben worden, wobei es auch schon bisher eine breite Beteiligung gegeben habe. 

Kern der Änderungen im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ist eine Überarbeitung von 2011 eingeführten Regelungen. Denen zufolge können Hunde, deren Gefährlichkeit amtlich festgestellt worden ist, nur mit Erlaubnis gehalten werden. Dies soll nun so verändert werden, dass dies frühestens zweieinhalb Jahre, nach dem es unanfechtbar festgestellt wurde, auf Antrag rückgängig gemacht werden kann - wenn sich das Verhalten des Hundes grundsätzlich geändert hat, insbesondere durch ein langfristig wirksames Training.

Eine weitere Änderung ist, dass künftig bei Hinweisen auf eine gesteigerte Aggressivität eines Hundes eine Amtstierärztin oder -arzt hinzugezogen werden muss. Zudem sollen die bestehenden Regelungen für Hunde, die weiterhin nur mit Erlaubnis gehalten werden dürfen,
angepasst werden, etwa bei einem Wechsel der Halterinnen und Halter. Künftig sollen neben Daten über sie und den Hund auch Erkenntnisse über eine gesteigerte Aggressivität vermerkt werden, damit kein Hund durch das Raster der örtlichen Behörden fällt.

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