Niedersachsen ist offen für Neubewertung des Schwarzfahrens – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) begrüßt die Beratungen des Bundestags-Rechtsausschusses zum Schwarzfahren. Es sei in jedem Fall eine Diskussion wert, die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein in eine Ordnungswidrigkeit umzuwandeln, sagte sie gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Einem vollständigen Verzicht auf Sanktionen aber lehnte sie ab: So würden rechtsfreie Räume geschaffen, die eine deutliche Zunahme der Fälle erwarten ließen.

Hintergrund der aktuellen Debatte ist ein Gesetzentwurf der Linken-Fraktion im Bundestag. Dieser sieht vor, den Straftatbestand des Paragrafen 265a StGB („Beförderungserschleichung“) zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Die im Paragrafen enthaltene Strafandrohung sei nicht verhältnismäßig, so die Linke, und treffe oftmals Menschen aus prekären Verhältnissen, die dann Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen müssten, weil sie die Geldstrafen nicht begleichen können. Jährlich säßen deshalb deutschlandweit rund 7.000 Menschen in Haft. Anfang der Woche hatten sich bereits eine Reihe von Sachverständigen vor dem Rechtsausschuss für eine weitgehende Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen.

Wahlmann unterstrich, Ersatzfreiheitsstrafen seien grundsätzlich nicht wünschenswert, da sie nicht dem eigentlichen Gerichtsurteil entsprächen. Die Herabstufung des Schwarzfahrens schaffe dieses Problem jedoch nicht vollends aus der Welt. Dafür gebe es bereits drei Programme: Die „Geldverwaltung statt Freiheitsstrafe“ biete Betroffenen Unterstützung, im Programm „Schwitzen statt Sitzen“ könne die Ersatzfreiheitsstrafe durch einen gemeinnützigen Arbeitseinsatz abgewendet werden, und schließlich würden Justiz-Sozialarbeiter in die Geldstrafen-Vollstreckung eingebunden, um insbesondere mit überforderten Betroffenen nach guten Lösungen zu suchen.

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