Ab morgen gilt neue Regelung für FSJ und Bürgergeld – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ab dem morgigen Samstag dürfen alle unter 25-Jährigen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren, das an sie ausgezahlte Taschengeld komplett behalten, auch wenn sie oder ihre Eltern Bürgergeld beziehen. Auf diese Neuregelung weist die Hildesheimer Caritas hin. Man begrüße diese Entscheidung der Bundesregierung ausdrücklich, heißt es in einer Mitteilung: Bis heute wird für diejenigen unter 25 Jahren sonst die Summe von maximal 520 Euro auf das Bürgergeld angerechnet.

Damit werde eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, sagte Michael Wunder von der Jungen Caritas im Bistum. Man wolle die Freiwilligendienste für alle Schichten offenhalten, aber für Menschen aus einkommensschwachen Familien sei es deutlich schwerer über die Runden zu kommen. Der Einstiegssold für freiwillig Wehrdienstleistende liege bei über 1.500 Euro - dies sei für Jugendliche ohne finanzielle Rücklagen oder reiche Eltern ein Argument gegen FSJ und BFD. Da sei "noch einiges zu tun".

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