Dirk Bettels scheitert mit Eilantrag gegen seinen Fraktionsausschluss – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das CDU-Ratsmitglied Dirk Bettels ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover mit einem Eilantrag gegen seinen Fraktionsausschluss gescheitert. Das Gericht lehnte den Antrag seines Anwalts auf vorläufige Zulassung zur Fraktionsarbeit ab, weil kein Grund für eine solche Anordnung bestehe. Es sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass der Ausschluss formell oder materiell rechtswidrig erfolgt sei.

Im Mittelpunkt des Eilantrags stand die Frage, ob Bettels durch die Fraktion im Vorfeld seines Ausschlusses alle notwendigen Informationen erhalten hatte, um sich auf eine sachgerechte Debatte darüber vorbereiten zu können. Bettels bestreitet dies, das Gericht jedoch sah dies anders. Die Fraktionsführung hatte zwei Anhörungen in der Sache angesetzt, an denen Bettels jedoch jeweils entschuldigt nicht teilnahm. Die von der Fraktionsspitze genannten Vorkommnisse seien ein "wichtiger Grund" für den Fraktionsausschluss, so das Gericht -  es sei nach Aktenlage offensichtlich, dass das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Antragsteller und der überwiegenden Zahl der Mitglieder der Antragsgegnerin nachhaltig und grundlegend gestört sei.

Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg möglich.

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