Verkehrsclub betont Winterdienstpflicht für Fuß- und Radwege – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Angesichts der vielen Glätteunfälle von Ende letzter Woche hat der Hildesheimer Kreisverband des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) daran erinnert, dass in der Regel Anlieger die Pflicht haben, die Wege vor dem Haus sicher zu halten. Dies gelte werktags zwischen 7 und 22 Uhr sowie sonntags ab 8 Uhr, und es könnten Sand oder andere salzfreie, abstumpfende Mittel genutzt werden.

So seien viele Glätteunfälle vermeidbar - für gestürzte Menschen bedeuteten etwa ein gebrochenes Handgelenk oder ein kaputtes Knie nicht nur Schmerzen, sondern womöglich auch dauerhafte Beeinträchtigungen und sogar Arbeitsunfähigkeit. Werde bei Glätte nicht gestreut, könne dies laut Straßenreinigungsverordnung der Stadt als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden - leider lasse aber auch der städtische Winterdienst an kritischen Stellen wie dem Klingeltunnel oder an Fuß- und Radwegbrücken häufig zu wünschen übrig, so der VCD.

Zum Eigenschutz könnten sich Fußgängerinnen und Fußgängern bei Glätte ein paar alte Socken oder ähnliches über die Schuhe ziehen. Bei wechselnden Temperaturen um Null wie derzeit sei es ratsam, so etwas immer bei sich zu haben. Wer auf ungestreuten Gehwegen stürze, sollte unbedingt von den verantwortlichen Anliegern Schadenersatz und Schmerzensgeld einfordern und eine Ordnungswidrigkeit anzeigen.

240116.fx

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