Bewerbungsfrist zur Förderung von Maßnahmen außerschulischer Bildung endet im März – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Bis Ende März kann man bei der Stadt Hildesheim noch einen Förderantrag für investive Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich stellen. Die Frist endet am 31. März. Gefördert werden notwendige Investitionen an Gebäuden und Außenanlagen sowie die Anschaffung investiver Vermögensgüter (auch digitaler) ab einem Mindestanschaffungswert von 1.000 Euro (netto). Insgesamt stehen im Fördertopf 100.000 Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind professionelle Einrichtungen, Vereine und Gruppierungen, die in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich im Stadtgebiet Hildesheim mit mehrjähriger Vorerfahrung, einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Angebot und einer nachhaltigen Ausrichtung tätig sind. Den Link zur weiteren Informationen finden Sie auf tonkuhle.de.

240308.sk

http://stadtarchiv.stadt-hildesheim.de/themen/bildungs-und-sozialfonds/.

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