Ministerium weist auf Leinenpflicht für Hunde hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat an die seit Montag geltende Leinenpflicht für Hunde erinnert. Zum Schutz vor Wildtieren in der Brut- und Setzzeit müssen Vierbeiner vom 1. April bis 15. Juli angeleint sein, wie das Ministerium mitteilte. Die Anleinpflicht gilt im Wald, auf Feldwegen, auf Wiesen sowie an und in Gewässern. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Da viele freilebende Tiere auch innerstädtische Parks und Grünanlagen, in denen ansonsten keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, dürfen Hunde auch dort nicht frei herumlaufen. Damit die Vierbeiner trotzdem genügend Bewegung finden, bieten größere Kommunen zunehmend speziell für den freien Hundeauslauf ausgewiesene Flächen, sogenannte Hundewiesen, an.

240402.sk

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