Samtgemeinde Leinebergland ruft zum Rückschnitt wuchernder Pflanzen auf – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Die Samtgemeinde Leinebergland hat Grundstücksbesitzer dazu aufgerufen, auf wuchernde Pflanzen zu achten, die zu einer potenziellen Gefahr für den Verkehr werden können. In letzter Zeit seien vermehrt Hinweise dazu eingegangen, und Ortsbesichtigungen hätten diese bestätigt: An Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen gebe es immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und/oder zu hoch wachsende Hecken. In solchen Fällen müssten diese zurückgeschnitten werden, damit nicht z.B. Kinder wegen ihnen auf die Straße wechseln müssten und sich so in Gefahr brächten. Gleiches gelte, wenn an der Grundstücksgrenze Straßenlampen oder Schilder zugewachsen seien.

Schonende Form- und Pflegeschnitte seien grundsätzlich immer erlaubt. Verboten sei laut Bundesnaturschutzgesetz bis zum 30. September, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen.

Ein weiteres Problem sei, dass manche Grundstückseigentümer ihrer Pflicht zur Reinigung der Gosse nicht nachkämen. Dies sei nötig, um das richtige Ablaufen von Regenwasser zu gewährleisten, und es vermeide auch unnötige Kosten durch zusätzliche Kanalspülungen.

240626.fx

Aktuelle Regionalnachrichten


Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.