Gelbe Tonnen müssen grundsätzlich auf privaten Flächen stehen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Gelbe Tonnen müssen grundsätzlich auf privaten Flächen stehen und nicht auf der Straße bzw. auf öffentlichen Gehwegen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover Ende der Woche bekräftigt, indem es eine Klage einer Hauseigentümerin gegen die Stadt Hannover abwies.

Die Frau hatte eine Sondernutzungserlaubnis beantragt, um zwei Tonnen vor ihrem Mehrfamilienhaus abstellen zu dürfen. Zur Begründung hatte sie angeführt, dass die Tonnen zur Leerung sonst vom Hinterhof durch das Treppenhaus - und damit auch über einige Treppenstufen - bewegt werden müssten, was unzumutbar sei. Die Stadt Hannover hatte ihren Antrag abgelehnt.

Im Urteil des Gerichts heißt es, die Landeshauptstadt habe zu Recht darauf verwiesen, dass solche Tonnen auch wegen ihres eher geringen Gewichts auf privaten Flächen unterzubringen sind. Lediglich für die Leerung dürften sie - wenn nötig - auf Gehwegen abgestellt werden. Im vorliegenden Fall gebe es keine Besonderheiten, die einen Anspruch auf eine Ausnahme begründen.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Celle möglich.

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