Bistum widerspricht Schmerzensgeldklage wegen sexuellen Missbrauchs – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Vor dem Landgericht Hildesheim kommt es in absehbarer Zeit zu einem Prozess um eine Schmerzensgeldklage einer Privatperson gegen das Bistum Hildesheim wegen erlittenem sexuellen Missbrauch. Wie das Bistum mitteilt, habe es nun eine Erwiderung gegen die im Mai eingereichte Klage von Jens Windel eingereicht, der nach eigenen Angaben in den 80er Jahren von einem mittlerweile verstorbenen Pfarrer des Bistums sexuell missbraucht worden ist. Windel fordere eine Summe von mindestens 400.000 Euro sowie die Feststellung, dass das Bistum verpflichtet ist, auch zukünftig allen materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm aus den behaupteten Schadensereignissen noch entsteht. 

In der Stellungnahme des Bistums heißt es weiter, durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) seien in diesem Fall insgesamt 50.000 Euro zuerkannt worden. Später habe der Kläger über seinen Anwalt das Bistum aufgefordert, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen über weitere materielle Leistungen aufzunehmen. Dies habe man abgelehnt, weil bei einem solchen außergerichtlichen Vergleich eine unabhängige Instanz gefehlt hätte.

Das Bistum fordere nun, die Klage abzuweisen. Im anstehenden Zivilprozess erwarte man, dass durch das Gericht Klarheit, Objektivität und Transparenz für alle Beteiligten hergestellt werden können. Diesem obliege es, zu prüfen, ob und inwieweit die Ansprüche des Klägers berechtigt sind.

Die vollständige Stellungnahme des Bistums ist auf dessen Internetseite nachzulesen. Windel engagiert sich in der von ihm gegründeten Betroffeneninitiative Hildesheim, die auf ihrer Internetseite ebenfalls weitere Informationen vorhält.

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