Landesbetrieb designiert Flächen im Kreis als hochwassergefährdet – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Überschwemmungsgebiete des Bethelner Bachs und seiner Nebengewässer als durch Hochwasser gefährdete Flächen deklariert. Damit sollen einerseits die Bevölkerung auf Hochwassergefahren hingewiesen und andererseits Schäden vermieden werden, weil für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten, so Oliver Melzer von der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim. So seien dort zum Beispiel Neubauten oder die Erweiterung bereits bestehender Gebäude verboten oder nur im Ausnahmefall zulässig. Auch dürften dort Gegenstände nicht länger gelagert werden, da sie fortgeschwemmt werden könnten.

Konkret geht es um Bereiche nahe des Bethelner Bachs in der Samtgemeinde Leinebergland, um den Rössingbach im Gebiet der Gemeinden Giesen und Nordstemmen sowie der Stadt Hildesheim, und um den Winzenburger Bach in der Gemeinde Freden. Die drei Gebiete sind nun zunächst „vorläufig gesichert“ – zur endgültigen Festsetzung als Überschwemmungsgebiet folgt ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

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