Der Anfang Dezember am Landgericht verurteilte ehemalige evangelische Pastor hat Revision eingelegt. Damit müsse nun der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts.
Die Bewährungsstrafe von elf Monaten stand am Ende eines zweiten Verfahrens - das Gericht hatte den Geistlichen bereits 2021 verurteilt, wegen eines Formfehlers musste der Prozess aber wiederholt werden. Der 65-Jährige war wegen gewerbsmäßigem Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts über viele Jahre gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenkreisamt in Hildesheim eingereicht hatte.
Eine Begründung für die Revision liegt nach Angaben des Gerichts bisher nicht vor. Dafür hätten der Angeklagte und sein Anwalt nun einige Wochen Zeit.
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