Seit letztem Freitag führt die Polizei in Stadt und Landkreis verstärkt Kontrollen. Ziel der Kontrollen sei die Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Dabei wurde festgestellt, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger die wichtigen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz verinnerlicht und angewandt haben, bedauerte die Polizei. Daher werden Verstöße konsequent verfolgt und gegebenenfalls Strafverfahren eingeleitet.
Uwe Ippensen, Leiter der Polizeiinspektion Hildesheim, betonte: allen Bürgerinnen und Bürgern müsse die Wichtigkeit der Einhaltung der Regelungen, auch wenn sie zum Teil erhebliche Einschnitte im Alltag bedeuten, bewusst sein. Nur das konsequente Umsetzen dieser Regeln könne noch weitergehende einschränkende Maßnahmen verhindern.
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Der Kreissportbund Hildesheim hat sich im Zuge der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus entschlossen, den Spielbetrieb einzustellen. Somit bleiben alle Platzanlagen, Sportanlagen und Tennishallen bis voraussichtlich 19. April geschlossen. Für den organisierten Sport in Stadt und Landkreis Hildesheim handele es sich hierbei um bisher nie da gewesene einschneidende Maßnahmen, sagt Frank Wodsack, Vorsitzender des KSB. Auch Besuche in der Geschäftsstelle sollen nur bei absoluter Notwendigkeit vorgenommen werden. Die Mitarbeiter sind weiterhin per Email oder über die Homepage zu erreichen.
Mit der Umsetzung der Beschlüsse der Landesregierung habe der Sport in Niedersachsen und Hildesheim schnell und aktiv gehandelt. Damit leiste auch der organisierte Sport seinen Beitrag, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, so Wodsack weiter.
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Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus fordert die Pflegekammer Niedersachsen eine Gefahrenzulage für Pflegefachkräfte. Die Bundesregierung mindere bereits wirtschaftliche Folgen der Coronakrise, sagte Ulrike Mewing, Vorsitzende der Kammer. Sie forderte finanzielle Hilfe, um auch die Pflege- und Hilfskräfte sowie Ärzte zu unterstützen. Mewing zeigte sich zuversichtlich, dass sich in der Krise trotz des Fachkräftemangels zusätzliche Pflegekräfte finden ließen. Auch sie es wichtig, Hilfskräfte gezielt einzusetzen. Auch Medizinstudierende könnten in manchen Bereichen hinzugezogen werden.
Durch die Pflegekammer gebe es mit dem Pflegeberuferegister erstmals einen Überblick über nahezu alle Pflegefachpersonen in Niedersachsen. Wenn erforderlich, können unkompliziert dazu aufgerufen werden, dass sich Personen melden die Hilfsdienste übernehmen wollen, so Mewing.
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Diese Nachricht des Landkreises präzisiert die gestern angekündigten, neuen Kontaktbeschränkungen.
"Um die Infektionskurve des Corona-Virus SARS-CoV-2 zu verlangsamen, hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weitere einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verfügt. Eine unkontrollierte Verbreitung des Virus wird durch häufige unmittelbare Kontakte ermöglicht. Deshalb gilt an heute, Montag 23. März 2020 folgendes:
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes müssen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.
Kontakte außerhalb der Wohnung sind deshalb nur erlaubt, wenn dabei die folgenden Bedingungen zwingend eingehalten werden:
• Maximal zwei Personen dürfen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auch hier die Ausnahme: Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben
• In der Öffentlichkeit ist – wo immer möglich – ein Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Das gilt auch für körperliche oder sportliche Betätigung im Freien; nicht jedoch für Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Alles, was das Abstandsgebot von Mensch zu Mensch gefährdet, ist verboten, also z.B. Gruppenbildung, Picknick, Grillen etc.
Geöffnet bleiben dürfen:
Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Großhandel, Tierbedarfshandel,
Arzt- und Tierarztpraxen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshaus, Optiker oder Hörgeräteakustiker, Post /Brief- und Versandhandel, Banken / Sparkassen incl. Geldautomaten, Tankstellen, Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, Reinigungen, Zeitungsverkauf, Waschsalons
Gaststätten, die einen Außerhaus-Verkauf anbieten, müssen dafür sorgen, dass sich pro 10m² nur eine Person aufhält und er Mindestabstand zwischen den Kunden 1,5 m beträgt.
Baumärkte dürfen nur noch für gewerbliche Kunden öffnen.
Physio- und Psychotherapeuten dürfen nur Behandlungen durchführen, die durch eine ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar erklärt wurden.
Geschlossen haben müssen insbesondere Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios.
Erlaubt ist z.B. weiterhin
• sich beruflich zu betätigen, einschließlich der Jahreszeit bedingt erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
• Kinder in die Notbetreuung zu bringen und dort abzuholen
• Lebenspartner, Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen zu besuchen (sofern sie nicht in Heimen leben) und die Wahrnehmung des Sorgerechts
• Minderjährige und hilfsbedürftige Menschen zu betreuen und z.B. mit Lebensmitteln zu versorgen
• Tiere zu versorgen
• sich im Freien körperlich und sportlich zu betätigen (Achtung: Sportplätze und –Anlagen sind weiterhin gesperrt)
• Behörden, Gerichte oder andere Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen zu besuchen
Die vollständige Anordnung im Wortlaut finden Sie hier: www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_236_1.PDF?1584961172
Dies gilt von heute bis einschließlich Sonnabend, 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich."
fx
Die Malteser in der Diözese Hildesheim haben ihre Einheiten im Bevölkerungsschutz verstärkt. In den vergangenen Wochen seien mehrere Ehrenamtliche zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern qualifiziert worden, teilt die Hilfsorganisation mit. Sie sollen zukünftig Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz koordinieren um Verletzte und Betroffene optimal zu versorgen.
Für Hildesheim stehen ab sofort drei neue GruppenführerInnen für Einsätze zur Verfügung. Die Braunschweiger Malteser werden mit vier können auf eine neue Gruppenführerin und drei neue Gruppenführer zählen.
sk
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