Verwaltungsgericht lehnt Einspruch wegen A7-Demo ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Aktualisiert 15 Uhr: Der Fall kommt vor das Oberverwaltungsgericht, siehe hier.

Die ursprüngliche Meldung:
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Mittwoch entschieden, dass die am Sonntag von Fridays For Future Hildesheim (FFF) geplante Fahrrad-Demonstration nicht über einen Abschnitt der A 7 fahren darf. In der Begründung heißt es, die stattdessen verfügte Ausweichroute über die Bundesstraße 6 nach Hannover sei voraussichtlich rechtmäßig. Die Demo auf der A 7 würde wahrscheinlich zu Staus im gesamten Hildesheimer Stadtgebiet führen, was durch die damit verbundene Unfallgefahr und die zu befürchtende unzulängliche Erreichbarkeit von Unfallstellen durch Rettungsfahrzeuge eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Die Gefahr der Staubildung sei aktuell aufgrund der Sommerferien in vielen Bundesländern erheblich erhöht.

Die Polizeidirektion Göttingen ist laut Gericht zu Recht davon ausgegangen, dass die Versammlungsfreiheit durch das Verbot, die A 7 zu befahren, nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werde und dass die Alternativroute einen nicht zu beanstandenden Ausgleich herstelle. Auch teile die Kammer die Einschätzung, dass das von FFF verfolgte Anliegen - auf eine Verkehrs- und Mobilitätswende im Sinne des Klimaschutzes aufmerksam zu machen - in ähnlich öffentlichkeitswirksamer Weise auch auf der Alternativroute verfolgt werden könne, welche einen autobahnähnlichen Charakter aufweise.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden. Von der Hildesheimer FFF-Gruppe hieß es als erste Reaktion, sie werde sich nun mit ihrem Anwalt besprechen.

220707.fx

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