Das Landgericht Hildesheim und die Amtsgerichte des zugehörigen Bezirks haben wegen des Kontaktverbotes den Betrieb in den Gerichten deutlich heruntergefahren. Viele mündliche Verhandlungen wurden abgesagt, Öffnungszeiten reduziert und Einlassbedingungen verschärft, teilt Landgericht-Pressesprecher Steffen Kumme mit.
Die Bearbeitung zwingend notwendiger und unaufschiebbarer Tätigkeiten an den Gerichten sei jedoch sichergestellt. Dies versicherte auch die Präsidentin Dr. Britta Knüllig-Dingeldey. Gleichwohl bittet sie die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass die Bearbeitung anderer Aufgaben der Amtsgerichte und des Landgerichts in den kommenden Wochen mehr Zeit in Anspruch nehme. Die in den Gerichten anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen die Grundversorgung des Justizgewährungsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger sicher. Aktuelle Informationen über Öffnungszeiten und Einschränkungen werden auf der Homepage bekannt gegeben.
sk
Der Stadtverkehr Hildesheim verringert jetzt auch Samstags seine Fahrpläne wegen der geringen Fahrgastnachfrage. Einer Meldung nach werden die sechs Hauptlinien bis ca. 16 Uhr in einem 30-Minuten-Takt bedient. Das erste Treffen des Abendliniennetzes der Linien 101-104 erfolgt dann statt 18.30 Uhr bereits um 16.30 Uhr an der Schuhstraße - das Fahrtenangebot der AST-Verkehre auf den Linien 105-108 werde ebenfalls um diese 2 Stunden erweitert.
Die geänderten Fahrpläne der Linien 1-6 sind auf der Homepage svhi-hildesheim.de einzusehen, die Haltestellenfahrpläne werden bis Samstag angepasst.
fx
Die Hildesheimer Polizei hat die Verkehrsunfallstatistik 2019 veröffentlicht. Die Polizei zählt insgesamt 8.255 Verkehrsunfälle im Landkreis Hildesheim inklusive der Autobahn. Die reale Erhöhung um 391 Schadensfälle liege im Trend des Landes Niedersachsen und ist zum Großteil auf die vielen Baustellenunfälle auf der Autobahn und auf Wildunfälle zurückzuführen, gibt die Polizei bekannt.
Baustellenunfälle auf der Autobahn sowie Unfälle mit schweren Personenschäden seien zum Vorjahr angestiegen. Auch die Unfälle aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit sind zwar rückläufig, generell aber immer noch zu hoch. Hingegen ist die Aufklärungsquote von Fahrerfluchten verbessert worden, außerdem sinken die Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss weiter.
Ein Schwerpunktziel 2020 wird sein, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu erhöhen. Der Polizeidirektor Peter Girschik appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: "Augen auf im Straßenverkehr!" Falsches Verhalten im Straßenverkehr führe unweigerlich zu Unfällen, teils mit schweren Folgen.
ww
Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung richtet einen Notfallfond zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen ein. Durch die massenhafte Absage von Sport- und Bildungsangeboten geraten Vereine und Organisationen in Sport und Integration in eine existentielle Krise, stellt die Stiftung fest. Vereine und ehrenamtlich Engagierte gehörten zu den Stützen unserer Gesellschaft. Unauffällig und effektiv organisierten sie ein vielfältiges Angebot, so der Vorsitzende Dr. Hans Ulrich Schneider.
Mit dem Notfallfonds sollen unter anderem nicht gedeckte Vorbereitungskosten mangels Publikumseinnahmen, Ausfallhonorare sowie Rückreisekosten übernommen werden. Die Stiftung prüfe und entscheide über jeden Fall einzeln. Vorgesehen sind einmalige Förderungen in Höhe von bis zu max. 500 Euro. Bereits betroffene Projekte können unkompliziert verlängert oder Auflagen verändert werden.
Die Antragsstellung erfolgt über das allgemeine Antragsformular der Stiftung: https://www.lotto-sport-stiftung.de/aktuelles/foerderung/
ww
Der Landkreis hat heute diese zwei Meldungen herausgegeben:
"Corona: Regelungen für Umzüge
Durch die Allgemeinverfügung des Landes zu Beschränkung sozialer Kontakte während der Corona – Pandemie sind seit Beginn der Woche zahlreiche Einschränkungen in Kraft getreten, die teilweise in den Alltag einschneiden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Frage, wer bei einem Umzug mithelfen darf.
Grundsätzlich sind Kontakte zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deshalb dürfen sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten. Und auch die müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten. Als Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung nur Familienangehörige und Personen, die miteinander in einer Wohnung leben, genannt.
Wer also ein Umzugsunternehmen mit der Durchführung seines Umzugs beauftragt hat, ist auf der sicheren Seite; die dürfen arbeiten. Freunde und Verwandte dürfen zwar grundsätzlich mithelfen, aber der gesamte Umzug darf nur von maximal zwei externen Personen durchgeführt werden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen hat das Sozialministerium hier veröffentlicht. Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html
Corona: Regelungen für Physiotherapie
Durch die Allgemeinverfügung des Landes zu Beschränkung sozialer Kontakte während der Corona – Pandemie sind seit Beginn der Woche zahlreiche Einschränkungen in Kraft getreten, die teilweise in den Alltag einschneiden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Frage, ob eine Physiotherapie aktuell stattfinden darf.
Grundsätzlich müssen Kontakte zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Deshalb dürfen sich zum Beispiel in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten. Und auch die müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten. Als Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung nur Familienangehörige und Personen, die miteinander in einer Wohnung leben, genannt.
Gerade in der Physiotherapie ist der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhaltbar. Daher dürfen therapeutische Leistungen nur noch dann durchgeführt werden, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert, zum Beispiel um die Folgen eines Schlaganfalls zu minimieren. Ziel ist, dass sich die gesundheitliche Situation durch ein vorübergehendes Aussetzen der Behandlung nicht verschlimmert. Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden, bzw. sich im Zweifelsfall noch einmal an den verordnenden Arzt werden.
fx
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